Die fünf “Z”
Die fünf “Z” bei der zustellung
Als Zusteller*in hat man einen persönlichen Ansprechpartner der einem zu Beginn der Tätigkeit erklärt, was bei der Zustellung zu beachten ist.
Folgende Punkte müssen bei der Zustellung beachtet werden.
1. Zeitpunkt
Work-Life-Balance: Die Zeit kann frei eingeteilt werden. Die Zeitungen müssen jedoch mittwochs spätestens bis 18 Uhr und samstags bis 16 Uhr verteilt werden.
2. Zeitung in den Briefkasten
Die Zeitung darf nur in Briefkästen, Zeitungsrollen oder Einwurfschlitzen in Haustüren zugestellt werden– wenn vorhanden, am besten in die Zeitungsrolle. Die Zeitung darf nicht vor Türen gelegt oder in Hecken oder Gartenzäune gesteckt werden!
3. Zustellpflicht
Bei Briefkästen mit Werbeverbotsaufklebern, wie z.B. „STOP! Keine Werbung“ musst du eine Zeitung einwerfen. Denn die NN ist eine Zeitung und keine Werbung!
4. Zustellverbot
An Briefkästen auf denen ein Aufkleber angebracht ist “Keine Wochenzeitung” oder “Keine kostenlose Zeitung” darf keine Zeitung zugestellt werden.
5. Zustellprobleme
Bei einigen Häusern befinden sich die Briefkästen innen, so dass geklingelt werden muss. Wenn trotz klingeln nicht geöffnet wird, muss in dieser Woche dort keine Zeitung zugestellt werden. Ein Verbot kann nur der Wohnungsinhaber für den eigenen Briefkasten aussprechen.
Zustellerleitfaden
Alle Zusteller*innen erhalten einen Leitfaden, in dem die fünf “Z” noch einmal ausführlich erklärt sind. Der Leitfaden kann auch als PDF downloadet werden.