Die fünf “Z”auf die
du achten musst
Wir erklären dir in einfachen Worten worauf beim Zustellen zu achten ist.
Wenn du bereits Zusteller für die Niederrhein Nachrichten bist, hat dir dein Ansprechpartner bereits persönlich erklärt, worauf du achten musst. Im Prinzip ist das Verteilen der Zeitung ganz easy. Dennoch musst du einige Dinge beachten!

1. Zeitpunkt
Work-Life-Balance: Du kannst dir deine Zeit frei einteilen. Allerdings müssen deine Zeitungen mittwochs bis 18 Uhr und samstags bis 16 Uhr verteilt sein!

2. Zeitung in den Briefkasten
Du darfst nur in Briefkästen, Zeitungsrollen oder Einwurfschlitzen in Haustüren zustellen – wenn vorhanden, benutzt du am besten die Zeitungsrolle. Du darfst die Zeitung nicht vor Türen legen oder sie in Hecken und Gartenzäune stecken!

3. Zustellpflicht
Bei Briefkästen mit Werbeverbotsaufklebern, wie z.B. „STOP! Keine Werbung“ musst du eine Zeitung einwerfen. Denn die NN ist eine Zeitung und keine Werbung!

4. Zustellverbot
An Briefkästen auf denen ein Aufkleber angebracht ist “Keine Wochenzeitung” oder “Keine kostenlose Zeitung” darfst du keine Zeitung zustellen.

5. Zustellprobleme
Bei einigen Häusern befinden sich die Briefkästen innen, so dass geklingelt werden muss. Wenn trotz klingeln nicht geöffnet wird, musst du in dieser Woche dort keine Zeitung zustellen. Ein Verbot kann nur der Wohnungsinhaber für den eigenen Briefkasten aussprechen. Weise den Bewohner freundlich darauf hin, dass du dich gerne an die Vorgabe hältst. Zusätzlich sollte sich der Leser bei den Niederrhein Nachrichten melden, wenn er die Zeitung nicht erhalten möchte. Teile uns diese Adresse vorsorglich mit.
Alles nochmal im Detail
Jeder Zusteller erhält einen Leitfaden, in dem die fünf “Z” noch einmal ausführlich erklärt sind. Du kannst dir diesen Leitfaden auch als PDF downloaden.
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